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Nachtarbeitszuschlag Gastronomie
#1
Guten Tag,

der KV für Hotel- und Gastgewerbe sieht für Nachtarbeiten in der Zeit zwischen 0:00 und 06:00 Uhr einen Nachtarbeitszuschlag von EUR 9,00 je angefangene 2 Stunden vor.

Wenn ein DN also beispielsweise von 18:00 bis 0:10 arbeitet, hat er laut KV Anspruch auf EUR 9,00 Nachtarbeitszuschlag. Aus meiner Sicht sind diese EUR 9,00 sv- und steuerfrei zu behandeln. Oder liege ich hier falsch?

Mir liegen Abrechnungen aus einem in der Branche (Hotel und Gastro) durchaus bekannten System vor, in denen dieser Nachtarbeitszuschlag nur für die angefangene Stunde sv- und steuerfrei und für die zweite Stunde pflichtig behandelt werden.

Wie ist das aus eurer Sicht korrekt?

Freue mich schon auf Feed-Back.

BG
Alexander Pfeiffer
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#2
Ein Nachtarbeitszuschlag kann ohnedies immer nur sv-pflichtig sein.

Was allerdings von Relevanz ist, ist die Lohnsteuerfreiheit nach § 68 Abs. 1 EStG 1988.

Im von Ihnen hier beschriebenen Fall wäre - wenn nach 19 Uhr mindestens an 3 Stunden ununterbrochen gearbeitet wurde (wobei das Einhalten der gesetzlichen Ruhepause nicht dazu führt, dass die Frist von Neuem zu laufen beginnt) - wären die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zur Zahlung jedenfalls erfüllt (es besteht also ein zwingender Rechtsanspruch).

Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerfreiheit scheinen auch erfüllt zu sein.

Zur beschriebenen Vorgangsweise des von Ihnen angedeuteten Abrechnungssystems kann ich so leider nicht bestätigen. Dazu möchte ich nicht auf Verdacht eine Fernäußerung abgeben.
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#3
Herzlichen Dank für das Feed-Back.
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#4
Möglicherweise könnte ein Fall vorliegen, bei dem die Durchrechnungsregelung der NAZ zur Anwendung gelangt und Zeitguthaben auf dem Zeitkonto landen und nicht zur Auszahlung gelangen. Wenn dann aber der Nachtarbeitszuschlag für derartige Stunden anfällt, so haben wir zwar einen Zuschlag, jedoch keinen Grundlohn.

Da könnte sich die Pflichtigkeit ergeben. Ob dies so der Fall ist, kann ich von außen natürlich nicht sagen.

Aber in meinem Hauptforum ist in dieser Woche eine derartige Frage an mich herangetragen worden.
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