03.04.2025, 16:32
Guten Tag an alle 
Wir diskutieren intern gerade den Begriff "Ständiger Betrieb" .
Im Kollektivvertrag Metallgewerbe wird zB im Zusammenhang mit den Montagearbeiten, Entfernungszulagen und auch der Wegzeitenabrechnung, auf "außerhalb des ständigen Betriebes" hingewiesen...
Meine Frage dazu: wie lange ist eigentlich genau "ständig" und wo genau kann alles "Betrieb" sein?
Wenn ein Monteur immer nur innerhalb eines Stadtgebietes Montagen durchführt, könnte man dieses Stadtgebiet als "ständigen Betriebsort" im Dienstvertrag festlegen?
Wie weit kann/muss man die Abgrenzung diesen Begriff "Ständig" und "Betrieb" ausdehnen, damit auch in der SV- und in der Lohnsteuer hält.
Uns geht es hier zB auch um die Wegzeitenvergütungen, wo auch wiederum bei Entfernungen zwischen "Ständigen Betrieb" und nichtständigen Arbeitsplatz abgestellt wird.
Ich danke schon mal vorab für eure Antworten.
Liebe Grüße
Karin

Wir diskutieren intern gerade den Begriff "Ständiger Betrieb" .
Im Kollektivvertrag Metallgewerbe wird zB im Zusammenhang mit den Montagearbeiten, Entfernungszulagen und auch der Wegzeitenabrechnung, auf "außerhalb des ständigen Betriebes" hingewiesen...
Meine Frage dazu: wie lange ist eigentlich genau "ständig" und wo genau kann alles "Betrieb" sein?
Wenn ein Monteur immer nur innerhalb eines Stadtgebietes Montagen durchführt, könnte man dieses Stadtgebiet als "ständigen Betriebsort" im Dienstvertrag festlegen?
Wie weit kann/muss man die Abgrenzung diesen Begriff "Ständig" und "Betrieb" ausdehnen, damit auch in der SV- und in der Lohnsteuer hält.
Uns geht es hier zB auch um die Wegzeitenvergütungen, wo auch wiederum bei Entfernungen zwischen "Ständigen Betrieb" und nichtständigen Arbeitsplatz abgestellt wird.
Ich danke schon mal vorab für eure Antworten.
Liebe Grüße
Karin

