13.05.2025, 18:19
Der Angestellte einer Versicherungsgesellschaft wurde fristlos entlassen (nebenbei bemerkt wurde er auch strafrechtlich wegen Betrugs verurteilt).
Da ihm der Arbeitgeber deshalb die kollektivvertraglich vorgesehenen Folgeprovisionen nicht gewähren wollte und ihm zudem eine Jahresbonifikation nicht gewähren wollte (weil er durch die fristlose Entlassung den Stichtag 31.12. "verpasst" hatte), erreichte ein arbeitsrechtlicher Prozess den OGH.
Wie dieser ausging (mit interessanten Aussagen), das erfahren Sie im nachstehend verlinkten Beitrag des WIKU Premium-Blogs (Passwort wird benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/770
Da ihm der Arbeitgeber deshalb die kollektivvertraglich vorgesehenen Folgeprovisionen nicht gewähren wollte und ihm zudem eine Jahresbonifikation nicht gewähren wollte (weil er durch die fristlose Entlassung den Stichtag 31.12. "verpasst" hatte), erreichte ein arbeitsrechtlicher Prozess den OGH.
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