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Kündigungstermin / Kündigungsfrist
#1
Liebe Forum-Teilnehmerinnen,

ich bin maximal verwirrt, da ich diese Diskussion noch nie führen musste:
Es gilt KV Handel + Abs IV des Dienstzettels ("Die Kündigungsbestimmungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie dem Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel. Während der ersten fünf Jahre der Angestelltentätigkeit kann das Dienstverhältnis jeweils zum 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.")

DN wurde zum 31.7. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt. Letzter Arbeitstag somit der 11.9.25.

Laut AK (Info von DN) stimmt der letzte Arbeitstag (11.9.) nicht, sondern ist der 15.9.
Zitat aus dem Schreiben der DN: "Mein letzter Arbeitstag ist lt. AK der 15.09.2025. Bei einer fristgerechten Kündigung (Ihre Kündigung zum 31.07.25 + 6 Wochen = 11.09.25) ist der Kündigungstermin (d.h. der letzte Arbeitstag) aufgrund Absatz IV des Dienstzettels und Kollektivvertrag nur am 15. oder Letzten eines Kalendermonats bei Einhaltung der 6 Wochen Kündigungszeit möglich. Ob die 6 Wochen Kündigungszeit lt. Ihnen am 11.09.25 endet oder lt. meiner Berechnung am 05.09.25 endet, ändert daher nichts an dem Kündigungstermin, welche nur am darauffolgenden 15. oder Letzten des Monats sein kann. (lt. Kollektivvertrag und Dienstzettel Abs. IV)."

Ist das Schreiben der DN einfach falsch oder haben wir einen Fehler gemacht?
Stimmt die Formulierung im Dienstzettel?
Oder ist eventuell die Kündigung schlecht bzw. falsch formuliert?
Text aus dem Kündigungsschreiben: "Mit diesem Schreiben kündigen wir - unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen sowie des Kollektivvertrags für Angestellte im Handel - das mit Ihnen am 1. Februar 2025 begonnene Dienstverhältnis. Die Beendigung erfolgt fristgerecht zum 31.7.2025 mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Der letzte Arbeitstag ist somit der 11.9.2025."

lG, Manuela
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#2
Hallo Manuela,
mit "kann jeweils zum 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden" ist gemeint, dass der letzte Arbeitstag ein 15ter oder ein Monatsletzter sein kann. Das ist der KündigungsTERMIN - ein häufiges Missverständnis.
Man muss so rechtzeitig kündigen, dass sich vom Tag des Kündigungsausspruches mindestens die Frist ausgeht - es steht aber nirgends, das nur AM 15ten oder AM Monatsletzten eine Kündigung ausgesprochen werden dürfe ...
Ergebnis: Die AK liegt richtig ...
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#3
Danke für die Klarstellung. Das hätte ich tatsächlich immer anders verstanden...
lG, Manuela
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