17.12.2019, 11:22
Wir sollen einen Klienten der Kanzlei bezüglich E-Auto (0% CO2) beraten und sind uns bezüglich der laufenden Kosten unsicher.
Die Aussagen in den Seminaren die bisher besucht habe zu diesem Thema waren da nicht eindeutig.
Der PKW kostet 77.890,- und wird geleast.
Bei Kauf kann man hier den vollen Vorsteuer-Abzug geltend machen.
Den EUR 40.000,- übersteigenden Teil müsste man als Eigenverbrauch verusten.
Wie ist das aber bei Leasing und den anderen laufenden Kosten.
Nach §12/2/2a gilt der volle Vorsteuerabzug und "allenfalls Korrektur durch Aufwand-EV"
Wann und wofür wäre da der Aufwand-EV anzusetzen?
Danke für Ihre Tipps.
Die Aussagen in den Seminaren die bisher besucht habe zu diesem Thema waren da nicht eindeutig.
Der PKW kostet 77.890,- und wird geleast.
Bei Kauf kann man hier den vollen Vorsteuer-Abzug geltend machen.
Den EUR 40.000,- übersteigenden Teil müsste man als Eigenverbrauch verusten.
Wie ist das aber bei Leasing und den anderen laufenden Kosten.
Nach §12/2/2a gilt der volle Vorsteuerabzug und "allenfalls Korrektur durch Aufwand-EV"
Wann und wofür wäre da der Aufwand-EV anzusetzen?
Danke für Ihre Tipps.