10.09.2025, 22:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2025, 17:12 von bernadette.)
Hallo,
eine Klientin ist Kleinunternehmerin in Österreich und in der EU OSS-pflichtig. Wir hätten die anteilige Vorsteuer für die OSS-Umsätze (die ja in der EU USt-pflichtig sind) in Österreich in Abzug gebracht.
Gem. Art. 12 Abs. 5 UStG ist der VSt-Abzug für Umsätze, die in anderen EU Staaten ausgeführt werden und der Kleinunternehmerbefreiung unterliegen, nicht möglich. Aber umgekehrt (in Österreich Kleinunternehmen, in der EU USt pflichtig) müsste ja gehen, oder?
LG Bernadette
eine Klientin ist Kleinunternehmerin in Österreich und in der EU OSS-pflichtig. Wir hätten die anteilige Vorsteuer für die OSS-Umsätze (die ja in der EU USt-pflichtig sind) in Österreich in Abzug gebracht.
Gem. Art. 12 Abs. 5 UStG ist der VSt-Abzug für Umsätze, die in anderen EU Staaten ausgeführt werden und der Kleinunternehmerbefreiung unterliegen, nicht möglich. Aber umgekehrt (in Österreich Kleinunternehmen, in der EU USt pflichtig) müsste ja gehen, oder?
LG Bernadette

