11.11.2025, 08:57
Beginnt die Laufzeit einer kontinuierlichen Altersteilzeit ab dem 1.1.2026, so gibt es in Bezug auf die Berechnung des Oberwertes dahingehend eine Änderung, dass - ähnlich wie beim Unterwert - nur noch Entgelte, welche auf die Normalarbeitszeit entfallen, Berücksichtigung finden können.
Es darf davon ausgegangen werden, dass das AMS - über kurz oder lang - hier genauer hinschauen wird.
Aus diesem Grund haben ein paar in der Praxis häufig vorkommende "Lohnarten", die sich im "Grenzbereich" befinden mit dem AMS Österreich sowie dem BMASGKP mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Österreich (speziell: Oberösterreich) abgeklärt:
Konkret ging es darum, ob Rufbereitschaftsentgelte sowie Aufwandsentschädigungen (Taggelder), die zu einem großen Teil aufgrund der Höhe in der Sozialversicherung pflichtig sind (zB. Taggeldhöhe für eine Inlandsdienstreise nach einem bestimmten Kollektivvertrag: € 70,00) und auch in eine Überstundenzeit "fallen", aus der Berechnungsbasis auszuklammern sind oder enthalten bleiben müssen bzw. dürfen. Dasselbe beschäftigte uns in Bezug auf Einmalprämien und Jahresbonuszahlungen, wenn diese als einmalige Leistungen in der SV als laufende Bezüge anzusehen sind bzw. waren.
Die Antwort dazu erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 19/2025 der WIKU Personal aktuell. Wenn Sie das WIKU Premium-Passwort haben, so können Sie diese fachliche Rückmeldung schon jetzt lesen und zwar über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/1034
Es darf davon ausgegangen werden, dass das AMS - über kurz oder lang - hier genauer hinschauen wird.
Aus diesem Grund haben ein paar in der Praxis häufig vorkommende "Lohnarten", die sich im "Grenzbereich" befinden mit dem AMS Österreich sowie dem BMASGKP mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Österreich (speziell: Oberösterreich) abgeklärt:
Konkret ging es darum, ob Rufbereitschaftsentgelte sowie Aufwandsentschädigungen (Taggelder), die zu einem großen Teil aufgrund der Höhe in der Sozialversicherung pflichtig sind (zB. Taggeldhöhe für eine Inlandsdienstreise nach einem bestimmten Kollektivvertrag: € 70,00) und auch in eine Überstundenzeit "fallen", aus der Berechnungsbasis auszuklammern sind oder enthalten bleiben müssen bzw. dürfen. Dasselbe beschäftigte uns in Bezug auf Einmalprämien und Jahresbonuszahlungen, wenn diese als einmalige Leistungen in der SV als laufende Bezüge anzusehen sind bzw. waren.
Die Antwort dazu erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 19/2025 der WIKU Personal aktuell. Wenn Sie das WIKU Premium-Passwort haben, so können Sie diese fachliche Rückmeldung schon jetzt lesen und zwar über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
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