10.12.2025, 16:08
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber „auf Urlaub geschickt“, es wurde also keine ausdrückliche Vereinbarung über einen Urlaubskonsum getroffen.
Der Arbeitnehmer fuhr daraufhin tatsächlich heim (nach Wien), um dort seinen Urlaub zu verbringen.
Im Nachgang war strittig, ob diese Urlaubstage tatsächlich vom Urlaubskontingent in Abzug gebracht werden durften oder ob diese im Rahmen der Urlaubsersatzleistung hätten ausgezahlt werden müssen (aus Anlass einer „strittigen“ bezahlten Dienstfreistellung).
Lösung:
Über den Ausgang dieses höchstgerichtlichen Verfahrens berichte ich in der Ausgabe Nr. 21-22/2025.
Wer möchte, der kann sich schon jetzt über die Details dieser spannenden OGH-Entscheidung informieren und zwar über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den man das WIKU Premium-Passwort benötigt.
https://www.wikutraining.at/blog/1093
Informationen zum WIKU Premium-Passwort gibt es hier:
https://www.wikutraining.at/wiku-persona...bo-premium
Ein Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber „auf Urlaub geschickt“, es wurde also keine ausdrückliche Vereinbarung über einen Urlaubskonsum getroffen.
Der Arbeitnehmer fuhr daraufhin tatsächlich heim (nach Wien), um dort seinen Urlaub zu verbringen.
Im Nachgang war strittig, ob diese Urlaubstage tatsächlich vom Urlaubskontingent in Abzug gebracht werden durften oder ob diese im Rahmen der Urlaubsersatzleistung hätten ausgezahlt werden müssen (aus Anlass einer „strittigen“ bezahlten Dienstfreistellung).
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