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Entlassung wegen geplatzten Rapportgesprächs
#1
Sachverhalt:

Ein Angestellter wurde zu einem Gesprächstermin (Rapport) beordert.

Diesen Termin ließ er jedoch (grundlos) platzen.

Geplatzt ist dem Arbeitgeber dann auch der Kragen, der die fristlose Entlassung (wegen Vertrauensunwürdigkeit) aussprach.

Fraglich war, ob dieses Vorkommnis für eine Entlassung ausreichen konnte.


So entschied der OGH:

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