16.02.2024, 11:41
Kollektivvertragsabschlüsse KW 7/2024
A) Arbeitskräfteüberlasser - KV-Abschluss per 1.1.2024
B) Gewerbliche Forstunternehmen - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.3.2024
C) Suppenindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.2.2024
A) Arbeitskräfteüberlasser - KV-Abschluss per 1.1.2024
- Die KV-Löhne steigen um 8,50 %
- Neuer Mindestlohn: € 2.191,27
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht.
- Mitarbeiterprämie 2024: Die Vertragspartner beschließen diesbezüglich weiterführende Gespräche zu führen
B) Gewerbliche Forstunternehmen - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Die Stundenlöhne werden um 7,9 % erhöht.
- Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 7,9 %
- Das Lehrlingseinkommen wird um 7,9 % erhöht.
- Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 7,9 % erhöht.
- Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden um 7,9 % erhöht.
- Eine Arbeitsgruppe zur Einführung einer Gefahrenzulage wird vereinbarungsgemäß eingerichtet.
- Der neue Mindestlohn beträgt € 1.949,19
C) Suppenindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.2.2024
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden in jeder Lohnkategorie um 175 Euro erhöht; dies ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von + 8,15 %.
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich + 8,29 %
- Vereinbarung einer Teuerungsprämie von 430 Euro
- Lehrlinge erhalten eine Teuerungsprämie von 300 Euro
- Überzahlungen bleiben aufrecht.
- Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn: 2.106,00 Euro.