12.09.2019, 16:46
mBGM - der 1. September 2019 ist Geschichte - Sanktionsfreier Zeitraum nun bis 31.03.2020 verlängert!!!!
Vor knapp einer Stunde wurde die Fristverlängerung für die Sanktionsfreiheit in Sachen mBGM bis zum 31.03.2020 im Ausschuss des NR beschlossen.
Die Kooperationsachse WKO - WIKU konnte hier offenbar ausreichend Überzeugungsarbeit leisten.
Jetzt geht es darum, sukzessive das größte EDV-Umstellungsprojekt der Sozialversicherung gemeinsam zu verbessern und Lohnverrechner/innen und Betrieben die Arbeit zumindest dahingehend wieder zu erleichtern.
Ich hoffe, dass wir Ihnen damit ein wenig helfen konnten und bleibe für Sie auch weiterhin am Ball.
Natürlich freue mich auch über Ihre Unterstützung im Zusammenhang mit meiner LV-Zeitschrift WIKU-Personal aktuell.
Vor knapp einer Stunde wurde die Fristverlängerung für die Sanktionsfreiheit in Sachen mBGM bis zum 31.03.2020 im Ausschuss des NR beschlossen.
Die Kooperationsachse WKO - WIKU konnte hier offenbar ausreichend Überzeugungsarbeit leisten.
Jetzt geht es darum, sukzessive das größte EDV-Umstellungsprojekt der Sozialversicherung gemeinsam zu verbessern und Lohnverrechner/innen und Betrieben die Arbeit zumindest dahingehend wieder zu erleichtern.
Ich hoffe, dass wir Ihnen damit ein wenig helfen konnten und bleibe für Sie auch weiterhin am Ball.
Natürlich freue mich auch über Ihre Unterstützung im Zusammenhang mit meiner LV-Zeitschrift WIKU-Personal aktuell.