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Dienstzettelanpassungen für Neueintretende kurzfristig notwendig!
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Dienstzettelanpassungen für Neueintretende kurzfristig notwendig!

In Kürze tritt die von mir bereits angekündigte Reihe von arbeitsrechtlichen Änderungen in Kraft.

Wann das exakt sein wird, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, da das Inkrafttreten an jenem Tag stattfinden wird, der auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgt.

Für arbeitsrechtliche Eintritte ab diesem Zeitpunkt müssen auch abgeänderte Dienstzettel ausgestellt werden. Die Nichtaushändigung von Dienstzetteln steht unter Verwaltungsstrafe.

Welche Änderungen es gab und einen Vorschlag für ein aktuelles neues Dienstzettelmuster (wie gesagt: in Kürze wird das Bundesgesetzblatt dazu erscheinen, vermutlich Anfang der zweiten Märzhälfte 2024) finden Sie im nachstehenden Link, der zu einem Artikel der WKO führt.

Eine detaillierte Analyse der endgültigen Bestimmungen finden Sie dann in der Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell.

https://www.wko.at/oe/news/2024-02-28-spik
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