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Laut UstRL 995 und 996 ist der Eigenverbrauch in die Ermittlung der Umsatzgrenze miteinzubeziehen. Da der Privatanteil Telefonkosten eigentlich keinen Eigenverbrauch darstellt, sondern der Vorsteuerabzug anteilig zu kürzen wäre und der Privatanteil PKW Aufwand keiner Eigenverbrauchsversteuerung unterliegt, da hier ja gar keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt - sind beide Privatanteile - sowohl Telefonkosten privat als auch PKW Aufwand privat NICHT in die Umsatzgrenze miteinzurechnen. - Ist meine Interpretation korrekt? Danke für die Unterstützung.
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Die Aussage "Privatanteil Telefon ist kein Eigenverbrauch" stimmt so nicht. Die Grundgebühr ist immer Eigenverbrauch (Verwendung anteilig eines betriebl. Gegenstandes für private Zwecke), die private Gesprächsgebühr müsste ohne VSt-Abzug behandelt werden. Da dies jedoch unrealistisch ist, wird in der Praxis der (meist geschätzte) private Anteil als Eigenverbrauch gebucht. Damit muss er aber in die Umsatzgrenze einbezogen werden.
Beim Fahrzeug ist nur der VSt-abzugsberechtigte Anteil als Ust-pflichtiger Eigenverbrauch zu berücksichtigen (beim PKW gar nichts, beim LKW nur Aufwendungen, wo ein VSt-Abzug möglich war [Afa, Betriebskosten - ohne Versicherung und Zinsen, etc.]).