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Hallo,
ich hätte bitte Hilfe gebraucht, und zwar geht es um die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen (KV Angestelle Eisen u. Metallverarbeitendes Gewerbe).
Sind regelmäßige Überstunden mit einzubeziehen? Der KV spricht vom Monatsgehalt.
Vielen Dank im Voraus.
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Werden die Überstunden separat zum Gehalt bezahlt, dann sind sie NICHT Bestandteil des Gehalts und somit auch NICHT in der Bemessungsgrundlage der Sonderzahlungen enthalten.
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Vielen Dank Herr Kurzböck.
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Hallo Herr Kurzböck,
sprechen Sie bei "seperat zum Gehalt" dann auch bei ÜSTD/MA-Pauschalen die separat am LZ ausgewiesen werden.
D.h. z.B. Lohn ist 4.000,--
MA-Pauschale (jedes Monat gleich) 181,82 + Zuschlag 50% = 90,91
Weil der DN eine 40h Woche statt 38,5h hat
D.h. er hat 3 Zeilen am LZ:
Lohn
MA Grundlohn
MA Zuschlag
Somit brutto = 4.272,73
Ist der Urlaubszuschuss von 4.000 oder von 4.272,73 zu zahlen?
Ich würde den KV auch so lesen, das ohne MA/ÜSTD. zu zahlen ist, aber ich glaube mal bei einer GPLB das Problem gehabt zu haben.
DANKE für Ihren Inpurt,
LG
Robert Müller
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Bei Ihrem Posting stellen sich für mich folgende Fragen:
1. Geht es hier um die Arbeiter- oder die Angestellten-Version des Kollektivvertrages "eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe"?
2. Was bedeutet bei Ihnen die Abkürzung "MA"?
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In Bezug auf beide Kollektivverträge gilt, dass Überstundenentgelte und Mehrstundenentgelte (gemeint: bei Vollbeschäftigten) NICHT in der Sonderzahlungsberechnung landen, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung dazu.
Dies gilt auch jeweils für den Fall einer Pauschalierung.
Anders könnte der Fall zu beurteilen sein, wenn man eine Art "All-In-Vereinbarung" trifft, im Zuge welchem ein pauschale Monatslohn oder ein pauschales Monatsgehalt vereinbart wird, wo diese Bezugsarten dann auch umfasst sind.
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Ich DANKE Ihnen für die rasche Auskunft,
LG