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SZ KV Angestellte Eisen u. Metallverarb.Gewerbe
#1
Hallo,
ich hätte bitte Hilfe gebraucht, und zwar geht es um die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen (KV Angestelle Eisen u. Metallverarbeitendes Gewerbe).

Sind regelmäßige Überstunden mit einzubeziehen? Der KV spricht vom Monatsgehalt.    

Vielen Dank im Voraus.
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#2
Werden die Überstunden separat zum Gehalt bezahlt, dann sind sie NICHT Bestandteil des Gehalts und somit auch NICHT in der Bemessungsgrundlage der Sonderzahlungen enthalten.
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#3
Vielen Dank Herr Kurzböck.
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#4
Sehe ich das richtig, dass  nicht nur bei den Angestellten sondern auch bei den Arbeitern die Überstunden nicht in die UZ und WR eingerechnet werden?

Aus dem KV meatallverarbeitendes Gewerbe für Arbeiter lese ich heraus, dass UZ und WR nach dem Verdienstbegriff berechnet werden, das heißt dann dass bei der Berechnung die regelmäßig geleisteten Überstunden nicht einbezogen werden jedoch die geleistete Montagezulage.


Die Berechnung des Urlaubszuschusses erfolgt nach den Bestimmungen über den Verdienstbegriff (Abschnitt X).

X. Verdienstbegriff
Verdienst ist der Monatslohn inklusive Wegzeitvergütung (ausgenommen der Lohn für die Mehrarbeitsstunden und Überstunden), bei leistungsbezogenen Entgelten gemäß § 96 (1) Z 4 ArbVG – ausgenommen Pauschalentlohnung auf Montage- und Baustellen – deren 13-Wochen-Durchschnitt. Bei Wächtern, Portieren, Chauffeuren und Beifahrern ist im Falle einer vereinbarten längeren Wochenarbeitszeit diese zugrunde zu legen.
In den Verdienst sind einzubeziehen: Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Montage-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie Vorarbeiterzuschlag, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig bezahlt wurden.




Walpurga Wendl
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#5
Ja, das ist korrekt.
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#6
Hallo Herr Kurzböck,
sprechen Sie bei "seperat zum Gehalt" dann auch bei ÜSTD/MA-Pauschalen die separat am LZ ausgewiesen werden.

D.h. z.B. Lohn ist 4.000,--
MA-Pauschale (jedes Monat gleich) 181,82 + Zuschlag 50% = 90,91
Weil der DN eine 40h Woche statt 38,5h hat

D.h. er hat 3 Zeilen am LZ:
Lohn
MA Grundlohn
MA Zuschlag
Somit brutto = 4.272,73

Ist der Urlaubszuschuss von 4.000 oder von 4.272,73 zu zahlen?

Ich würde den KV auch so lesen, das ohne MA/ÜSTD. zu zahlen ist, aber ich glaube mal bei einer GPLB das Problem gehabt zu haben.

DANKE für Ihren Inpurt,
LG
Robert Müller
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#7
Bei Ihrem Posting stellen sich für mich folgende Fragen:

1. Geht es hier um die Arbeiter- oder die Angestellten-Version des Kollektivvertrages "eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe"?

2. Was bedeutet bei Ihnen die Abkürzung "MA"?
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#8
Hallo Herr Kurzböck,

die Abkürzung MA bedeutet Mehrarbeit (DN werden monatlich von 38,5 auf 40h MA-Pauschalen ausbezahlt).

Sowohl Arbeiter als auch Angestellte.

Angestellte im KV heißt es:
Kollektivvertrag Metallgewerbe, Angestellte, gültig seit 1.1.2018 - WKO
Monatsgehalt (Fixum)

Arbeiter im KV heißte es:
Verdienstbegriff (Zulagen ja aber ÜSTD/Mehrarbeit nein)... 
Kollektivvertrag Arbeiter 1999 (wko.at)

DANKE für Ihre Rückmeldung,
mit freundlichem Gruß,
Robert Müller
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#9
In Bezug auf beide Kollektivverträge gilt, dass Überstundenentgelte und Mehrstundenentgelte (gemeint: bei Vollbeschäftigten) NICHT in der Sonderzahlungsberechnung landen, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung dazu.

Dies gilt auch jeweils für den Fall einer Pauschalierung.

Anders könnte der Fall zu beurteilen sein, wenn man eine Art "All-In-Vereinbarung" trifft, im Zuge welchem ein pauschale Monatslohn oder ein pauschales Monatsgehalt vereinbart wird, wo diese Bezugsarten dann auch umfasst sind.
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#10
Ich DANKE Ihnen für die rasche Auskunft,
LG
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