12.08.2024, 12:21
BFG vom 17.05.2024, RV/7101436/2024
So entschied das Bundesfinanzgericht:
Zahlt nicht der der Arbeitgeber sondern der Insolvenz-Entgelt-Fonds Arbeitslohn aus, so darf die Finanzverwaltung nur dem vom Insolvenz-Entgelt-Fonds übermittelten Lohnzettel bei der Veranlagung berücksichtigen, nicht aber den vom Arbeitgeber übermittelten Lohnzettel mit fiktiven Beträgen.
So entschied das Bundesfinanzgericht:
Zahlt nicht der der Arbeitgeber sondern der Insolvenz-Entgelt-Fonds Arbeitslohn aus, so darf die Finanzverwaltung nur dem vom Insolvenz-Entgelt-Fonds übermittelten Lohnzettel bei der Veranlagung berücksichtigen, nicht aber den vom Arbeitgeber übermittelten Lohnzettel mit fiktiven Beträgen.