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Wenn die Lohnverrechnung - wie bei der Kurzarbeit - auf der Strecke bleibt - Gedanken zur Mitarbeiterprämie anhand des Beispiels des neuen KV für Angestellte bei Ärzten Wiens - oder - wenn sich die Komplexitäten die Türklinke reichen
#1
Ich wurde mir heute im von mir betreuten Fachforum über mehrere Dinge bewusst:

1. Die abgabenrechtlichen Regelungen zur Mitarbeiterprämie sind ein "Problemfass ohne Boden".

2. Der neu verhandelte KV für die Angestellten bei den Ärzten in Wien ist ein neuer Tiefpunkt betreffend Transparenz und einfache Handhabbarkeit (es geht ja nicht nur um die Lohnverrechnung - das darf man ja ohnedies nicht bringen - es geht auch darum, ob der einzelne Arbeitnehmer noch versteht, wie sich sein Entgelt zusammensetzt und ob das dann auch die jeweilige Arbeitnehmervertretung im Beratungsfall kontrollieren kann).

3. Aus 2 folgt, dass - egal, ob Gesetze oder lohngestaltende Vorschriften - es weiterhin und immer mehr Trumpf ist, die Dinge so zu verkomplizieren, dass man zwar Verhandlungsergebnisse liefert (manche wirken wie Alibihandlungen), aber die Folgen (die Konsequenzen) in Zusammenhang mit nachträglichen Interpretationsänderungen den Firmen, aber auch der Lohnverrechnungsfachwelt, enorme Schäden zufügt. Aber dem LV-Fachkräftemangel wird ja so begegnet, dass man in der "Mangelberufsliste" landet. Man bekämpft Symptome und nicht die Ursache (passt irgendwie zum KV, um den es hier geht, in jeder Hinsicht).

Ich könnte noch endlos weiterschreiben, aber ich denke, dass es das tut und möchte Ihnen meinen letzten heute verfassten Antwortpost aus einem Fachthread dazu nicht vorenthalten.

Vielleicht hilft er auch Ihnen bei Ihren Überlegungen:

https://pv-forum.ars.at/post/%C3%84rzte-...6?trail=15

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