Ein Unternehmer hat mehrere Gewerbeberechtigungen aufgrund seiner unterschiedlichen Tätigkeiten.
Einerseits ist er als IT-Unternehmer tätig mit Handel und Dienstleistungen in der DAtenverarbeitung und andererseits betreibt er ein Veranstaltungszentrum mit entsprechender Gewerbeberechtigung.
Für beide Unternehmensbereiche gibt es einen eigenen Angebots- und Rechnungskreis und sind auch organisatorisch getrennt.
Unter welchem KV ist die Reinigungskraft im Veranstaltungszentrum abzurechnen. Nachdem es für dieses Gewerbe keinen KV gibt, organisatorische Trennung vorhanden ist, ist aus meiner Sicht kein KV anzuwenden und daher keine Sonderzahlungen und Lohn zu vereinbaren ohne Mindestlohn.
Die AK ist der Meinung, dass aufgrund der Tatsache dass der Unternehmer auch Gewerbeberechtigungen aufrecht hat, die die Reinigungskraft im anzuwendenden KV berücksichtigen würden, wäre dieser KV (im Konkreten Handel) zur Anwendung zu bringen. Außerdem wurden im Vorjahr (Eintritt der Dienstnehmerin Oktober 2023) Sonderzahlungen abgerechnet und daraus wird eine betriebliche Übung abgeleitet.
Wie seht Ihr das?
Einerseits ist er als IT-Unternehmer tätig mit Handel und Dienstleistungen in der DAtenverarbeitung und andererseits betreibt er ein Veranstaltungszentrum mit entsprechender Gewerbeberechtigung.
Für beide Unternehmensbereiche gibt es einen eigenen Angebots- und Rechnungskreis und sind auch organisatorisch getrennt.
Unter welchem KV ist die Reinigungskraft im Veranstaltungszentrum abzurechnen. Nachdem es für dieses Gewerbe keinen KV gibt, organisatorische Trennung vorhanden ist, ist aus meiner Sicht kein KV anzuwenden und daher keine Sonderzahlungen und Lohn zu vereinbaren ohne Mindestlohn.
Die AK ist der Meinung, dass aufgrund der Tatsache dass der Unternehmer auch Gewerbeberechtigungen aufrecht hat, die die Reinigungskraft im anzuwendenden KV berücksichtigen würden, wäre dieser KV (im Konkreten Handel) zur Anwendung zu bringen. Außerdem wurden im Vorjahr (Eintritt der Dienstnehmerin Oktober 2023) Sonderzahlungen abgerechnet und daraus wird eine betriebliche Übung abgeleitet.
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