Gestern, 10:42
Liebe Forumsteilnehmer/innen!
Wir haben bisher ausländische Beschäftigte nicht ans AMS gemeldet, da wir der Meinung waren, dass das bei Vorliegen einer Arbeitsbewilligung (EU-Bürger, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt EU, etc.) nicht erforderlich ist.
Wie streng wird diese Meldung gesehen?
Mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen, wenn wir mehrere Beschäftigte jetzt nachmelden, bzw. wie können wir allfällige Konsequenzen möglichst gering halten?
Danke im Vorhinein!
Wir haben bisher ausländische Beschäftigte nicht ans AMS gemeldet, da wir der Meinung waren, dass das bei Vorliegen einer Arbeitsbewilligung (EU-Bürger, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt EU, etc.) nicht erforderlich ist.
Wie streng wird diese Meldung gesehen?
Mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen, wenn wir mehrere Beschäftigte jetzt nachmelden, bzw. wie können wir allfällige Konsequenzen möglichst gering halten?
Danke im Vorhinein!