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innergemeinschaftliche Verbringung
#1
Liebe Forums-Mitglieder,
ich hätte eine Frage zur innergemeinschaftlichen Verbringung.

Das österr. Unternehmen importiert Waren aus einem Drittstaat und verbringt diese nach Deutschland in das dort befindliche Lager.
In der deutschen UVA ist die ig Verbringung zu deklarieren. Das ist klar.
Muss die ig Verbringung in der Buchhaltung des österr. Unternehmen abgebildet sein?
Die deutsche UVA wird nicht über das BH-System des österr. Unternehmen erstellt.
Wenn die ig Verbringung in der BH abgebildet werden muss, wie wird diese verbucht?
Ich habe dazu nur folgendes gefunden:
1. Buchung als AR Debitor / Erlös
2. Buchung als ER Kreditor / Aufwand

Wie wird das in der Praxis tatsächlich gehandhabt?
Über Hilfestellung wäre ich dankbar.
lG, Manuela
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#2
Die i.g. Verbringung muss in der Ö-UVA + Ö-ZM erklärt werden, in D ist es ein i.g. Erwerb. Sie hebt ertragssteuerlich den Import aus dem Drittstaat auf, da sich die Ware letztendlich in D befindet (Verbringung = USt-Export innerhalb des Unternehmens).
In der BH ist die Verbringung in Ö ein Ertrag und der i.g.Erwerb in D ein Aufwand. Es kann daher diese Verbringung zweckmäßigerweise auf eigenen Konten im WEK Kl. 5 (Verbringung in Ö und Erwerb in D) dargestellt werden und wird damit saldiert. Der Aufwand bleibt auf dem Konto des Imports.
Wenn die Verbringung nur in der D-UVA erklärt wird, fehlt im MIAS-System die dazugehörige Ö-ZM (und damit auch der verpflichtende Eintrag in der UVA) und kann vermutlich (abhängig von der Wertgröße) zu eine FA-Kontrolle in Ö und/oder D führen.
Unterschieden werden muss dabei, ob es sich um eine dauerhafte Lagerung (mit Verkauf/Verwendung) im entsprechenden EU-Ausland, Konsignationslagerregelung oder vorübergehende Verwendung im Ausland (Werklieferung, Lohnfertigung) handelt,
siehe auch USt-RL in Findok RZ 3601 ff:
https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext...tHeadline1
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