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Mitarbeiterprämie - Einzelvereinbarung
#1
Wenn der Kollektivvertrag eine Regelung über die Mitarbeiterprämie enthält, ist dann zusätzlich eine Einzelvereinbarung mit jedem Dienstnehmer notwendig?
Unsere Lohnverrechnerin hat auf einem Vortrag gehört, dass die Regelung im Kollektivvertrag alleine nicht genügt.

Wenn der Kollektivvertrag keine Regelung für eine Mitarbeiterprämie enthält, gibt es dann trotzdem eine Möglichkeit, diese an Mitarbeiter aus zu zahlen? ZB mit einer Einzelvereinbarung mit jedem Mitarbeiter. Unsere Lohnverrechnerin meint, die Einzelvereinbarung gilt nur, wenn auch im KV eine Regelung enthalten ist.

In der Literatur kann ich auch nicht lesen, ob diese Mitarbeiterprämie zwingend über die Lohnverrechnung abgerechnet, also am Lohnkonto aufscheinen muss. Ich nehme jedoch an, dass das selbstverständlich ist.
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#2
In der Praxis ist es so, dass Mitarbeiterprämien über Zusatzkollektivverträge als Option geregelt werden.

Da steht dann im Kollektivvertrag auch normalerweise, wie die konkrete Umsetzung zu erfolgen hat. Wenn dort dann steht, "ist zu vereinbaren" oder "kann vereinbart werden", dann ist tatsächlich eine Vereinbarung notwendig (im Umsetzung der KV-Regelung, die ja abgabenrechtlich sehr wichtig ist).

Dass die Mitarbeiterprämie über das Lohnkonto zu führen ist, darüber habe ich in meinem LV-Magazin WIKU Personal aktuell (Nr. 5/2024, Artikel Nr. 132/2024) berichtet. Das war auch bei der Teuerungsprämie in Bezug auf die Jahre 2022 und 2023 so.
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#3
Danke für die Anwort.
Was ist aber, wenn im KV nichts über eine Mitarbeiterprämie steht (zB Bau)?
Gibt es dann überhaupt keine Möglichkeit eine solche an die Mitarbeiter aus zu bezahlen (Wenn es auch keinen Betriebsrat gibt)?
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#4
Nein. Dann gibt es dazu keine Möglichkeit.
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