08.01.2025, 19:19
Hallo liebes Forum,
ich bräuchte bitte Hilfe bei folgendem Sachverhalt und hoffe auf euer Wissen.
Ich übernehme demnächst eine FlexCo mit 6 Gesellschaftern. Alle Gesellschafter haben laut Vertrag gleiche Anteile und Stimmrechte, daher besitzt jeder 16,6%. Von den Gesellschaftern sollen drei als Geschäftsführer eingesetzt werden. Einer dieser drei Gesellschafter ist auch gewerblicher Geschäftsführer (freies Gewerbe).
Da sich die FlexCo erst am Beginn der Tätigkeit befindet, möchten die Geschäftsführer keine Bezüge aus der Gesellschaft erhalten. (Kosteneinsparungsmaßnahme)
Zusätzlich noch die Information, dass kein Gesellschafter zu 100% für die Gesellschaft tätig ist, sondern das diese alle eine andere Haupttätigkeit verfolgen.
Ich bin mir hier nun unsicher, ob wir bei einem freien Gewerbe (Mindestausmaß von 50% der Normalarbeitszeit ist bei freiem nicht notwendig) tatsächlich arbeitsrechtlich ohne SV-Anmeldung und Bezüge belassen können, ohne dass wir ins LSD fallen. Oder ob wir jedenfalls einen GF anmelden und abrechnen müssen.
Leider hatte ich bisher noch keinen solchen Fall wo sich die Frage bei unwesentlicher Beteiligung mit Wunsch ohne Bezug stellt. Weiß jemand eine Möglichkeit, wie wir diesen Wunsch konform umsetzen können z.B. mit Änderung der Stimmrechte im Gesellschaftsvertrag? Ziel ist es, dass keine Bezüge ausbezahlt werden müssen, allerdings soll alles gesetzeskonform gestaltet sein
Wie kann ich hier vorgehen? Sollten noch relevante Informationen fehlen, ergänze ich diese gerne
Vielen lieben Dank für die Unterstützung
LG Stefanie
ich bräuchte bitte Hilfe bei folgendem Sachverhalt und hoffe auf euer Wissen.
Ich übernehme demnächst eine FlexCo mit 6 Gesellschaftern. Alle Gesellschafter haben laut Vertrag gleiche Anteile und Stimmrechte, daher besitzt jeder 16,6%. Von den Gesellschaftern sollen drei als Geschäftsführer eingesetzt werden. Einer dieser drei Gesellschafter ist auch gewerblicher Geschäftsführer (freies Gewerbe).
Da sich die FlexCo erst am Beginn der Tätigkeit befindet, möchten die Geschäftsführer keine Bezüge aus der Gesellschaft erhalten. (Kosteneinsparungsmaßnahme)
Zusätzlich noch die Information, dass kein Gesellschafter zu 100% für die Gesellschaft tätig ist, sondern das diese alle eine andere Haupttätigkeit verfolgen.
Ich bin mir hier nun unsicher, ob wir bei einem freien Gewerbe (Mindestausmaß von 50% der Normalarbeitszeit ist bei freiem nicht notwendig) tatsächlich arbeitsrechtlich ohne SV-Anmeldung und Bezüge belassen können, ohne dass wir ins LSD fallen. Oder ob wir jedenfalls einen GF anmelden und abrechnen müssen.
Leider hatte ich bisher noch keinen solchen Fall wo sich die Frage bei unwesentlicher Beteiligung mit Wunsch ohne Bezug stellt. Weiß jemand eine Möglichkeit, wie wir diesen Wunsch konform umsetzen können z.B. mit Änderung der Stimmrechte im Gesellschaftsvertrag? Ziel ist es, dass keine Bezüge ausbezahlt werden müssen, allerdings soll alles gesetzeskonform gestaltet sein
Wie kann ich hier vorgehen? Sollten noch relevante Informationen fehlen, ergänze ich diese gerne
Vielen lieben Dank für die Unterstützung
LG Stefanie