04.02.2025, 08:14
Liebe Forums-Mitglieder,
eine Klientin tätig unecht steuerbefreite Umsätze (Kleinunternehmerin + Ärztin) ab 2025.
Im Vorjahr hatte Sie auch steuerpflichtige Umsätze, ab 2025 ist sie wieder Kleinunternehmerin.
Bisher (bis einschließlich 2024) hatte sie auf die Erwerbsschwelle verzichtet in dem sie die UID-Nummer bei ausländischen Lieferanten angeführt hat.
Wie lange gilt der Verzicht auf die Erwerbsschwelle?
Ist es möglich, das ab 2025 kein igErwerb mehr vorliegt wenn sie die Erwerbschwelle unterschreitet?
In den UStRL (RZ 3626 ff) bin ich leider nicht fündig geworden ob der einmalige Verzicht auf die Erwerbsschwelle "für immer" gilt.
eine Klientin tätig unecht steuerbefreite Umsätze (Kleinunternehmerin + Ärztin) ab 2025.
Im Vorjahr hatte Sie auch steuerpflichtige Umsätze, ab 2025 ist sie wieder Kleinunternehmerin.
Bisher (bis einschließlich 2024) hatte sie auf die Erwerbsschwelle verzichtet in dem sie die UID-Nummer bei ausländischen Lieferanten angeführt hat.
Wie lange gilt der Verzicht auf die Erwerbsschwelle?
Ist es möglich, das ab 2025 kein igErwerb mehr vorliegt wenn sie die Erwerbschwelle unterschreitet?
In den UStRL (RZ 3626 ff) bin ich leider nicht fündig geworden ob der einmalige Verzicht auf die Erwerbsschwelle "für immer" gilt.

