Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kündigung Klient - zahlt nicht
#1
Liebe Kollegen und Kolleginnen!

Musstet ihr schon einmal einen Klienten kündigen, weil er nicht zahlte? Laut WKO ist das sofortige Einstellen der Leistungserbringung möglich, wenn keine Zahlung erfolgt.
Klient schuldet die PV für das letzte Quartal 2024 und hat mir heute mitgeteilt, dass er momentan das Geld nicht hat. In meinem Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12. drin, verweise aber auch auf die AGBs für Personalverrechner nach dem BiBuG und schicke die immer mit. Dort ist angeführt " Der PV kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der PV nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß."

Kann also per sofort gekündigt werden? Immerhin heikel, da heute der 22.01.2025 erste ist und der Monatsletzte vor der Tür steht, doch der Klient ist neben zahlungsunfähig auch noch ausfällig und beleidigend. Daher möchte ich gerne die Kündigung anstreben, bzw. beispielsweise die Kündigung aussprechen und gegen Vorauskasse noch 3 Monate PV anbieten, das ist mE definitiv zumutbar in dieser Zeit entweder die Dienstnehmer aufzulösen oder eine andere PV zu finden.
Würde mich sehr über Rückmeldungen freuen!
Danke
Zitieren
#2
Lieber Schnubbel (echtname wäre wirklich schöner),

handelt es sich zufällig um einen Klienten aus der Steiermark? Ich hatte dort nämlich letztes Jahr einen Kandidaten, der im April zu mir gekommen ist weil er sich mit seinem bisherigen Lohnverrechner verworfen hatte. Es war ab Jänner nachzuerfassen und gleich eine DN endabzurechnen. Mangels anzuwendendem KV und fehlender Vereinbarung natürlich ohne Sonderzahlungen. Die Dame ging dann zur AK, die wiederum die SZ einforderte. Darüber war der Klient dermassen verärgert und unterstellte mir mangelhafte Beratung. Er hat sich dann mit der AK auf weniger als die Hälfte geeinigt - obwohl er in Wirklichkeit nichts zahlen hätte müssen - und hat meine Honorarnoten nicht mehr bezahtl. Natürlich hat er dann auch keine weitere Leistung mehr erhalten.

Ich kann mir gut vorstellen, dass der sich mit jedem Dienstleister überwirft und auf diese Art versucht, sich Geld zu sparen.

Nachdem es nur um ein paar hundert EUR geht, zahlt sich eine Klage nicht aus sondern kostet nur Energie.

Zu Ihrem Fall:
Ich würde ihn gar nicht kündigen sondern lediglich darüber informieren, dass weitere Leistungen erst nach Bezahlung der offenen Rechnungen möglich sind. Wie sieht sein WEBEKU-Konto aus? Hat er einen hohen Rückstand? In dem Fall sollte überhaupt auf Vorauskasse umgestellt werden.

Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
Zitieren
#3
Guten Tag, ja ich verstehe Sie sehr gut! Mein Fall war sehr ähnlich - mittlerweile hat der Klient gezahlt, ist aber nicht mehr mein Klient! Der Klient ist nicht aus Steiermark, sondern aus Tirol, dennoch sehe ich viele Parallelen zu Ihrem Fall! :-)
Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste