18.12.2025, 14:53
Im Herbst 2025 wurde ich mit der Frage konfrontiert, ob der (tageweise und somit anteilige) Verlust eines Lehrlingseinkommens als Folge unentschuldigten Fernbleibens dazu führen kann, dass der Lehrling auch von der Sozialversicherung abzumelden ist (Abmeldegrund Nr. 29: Dienstverhältnis aufrecht, Versicherungsende).
Nun hat (mit heutigem Tag) die ÖGK ihre Rechtansicht dazu auf der ÖGK-Seite publiziert.
Erfahren Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1144
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