12.01.2026, 10:41
Liebe Forumsteilnehmer,
ein Dienstgeber kündigt eine Mtarbeiterin mit sofortiger Dienstfreistellung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Das DV würde am 30.4. enden.
Dem Dienstnehmer wird eingeräumt, das DV während der Dienstfreistellung auf eigenen Wunsch früher zu beenden. Es wäre dann eine einvernehmliche Lösung.
Die für die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist möchte der DG dem DN als Kündigungsentschädigung steuerbegünstigt auszahlen.
Aus meiner Sicht ist die Steuerbegünstigung nicht möglich, da
- eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorliegt
- die vorzeitige Beendigung vom DN ausgeht
- der DN keinem besonderen Kündigungsschutz unterliegt
- keine außergerichtliche Einigung vorliegt, da es auch keinen "Streit" gibt.
Wie seht ihr das?
Ich freue mich über Meinungen dazu.
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
ein Dienstgeber kündigt eine Mtarbeiterin mit sofortiger Dienstfreistellung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Das DV würde am 30.4. enden.
Dem Dienstnehmer wird eingeräumt, das DV während der Dienstfreistellung auf eigenen Wunsch früher zu beenden. Es wäre dann eine einvernehmliche Lösung.
Die für die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist möchte der DG dem DN als Kündigungsentschädigung steuerbegünstigt auszahlen.
Aus meiner Sicht ist die Steuerbegünstigung nicht möglich, da
- eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorliegt
- die vorzeitige Beendigung vom DN ausgeht
- der DN keinem besonderen Kündigungsschutz unterliegt
- keine außergerichtliche Einigung vorliegt, da es auch keinen "Streit" gibt.
Wie seht ihr das?
Ich freue mich über Meinungen dazu.
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer

