10.02.2026, 20:14
Frage:
Arbeitnehmer erhalten mitunter auch Zulagen und Zuschläge (zB. Erschwerniszulagen) bezahlt und zwar auch für Überstundenleistungen. Diese stecken dann in der Praxis in der Lohnart "Erschwerniszulage" drinnen und stellen somit kein direktes Mehrleistungsentgelt dar. Es ist in der Praxis auch kaum möglich, diese Anteile "herauszufiltern".
Wäre es denkbar, dass man - ähnlich wie bei der Rückmeldung für sv-pflichtige Diäten, die höher ausfallen, weil man Überstunden leistet - als Interpretation davon ausgeht, dass hier keine "Mehrleistungsentgelte" vorliegen, die ausgeklammert werden müssen?
Antwort des AMS:
Die Antwort des AMS dazu, die wir kürzlich erhalten haben, lesen Sie in der Doppelausgabe Nr. 4-5/2026 der WIKU Personal aktuell oder schon jetzt in einem Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1269
Arbeitnehmer erhalten mitunter auch Zulagen und Zuschläge (zB. Erschwerniszulagen) bezahlt und zwar auch für Überstundenleistungen. Diese stecken dann in der Praxis in der Lohnart "Erschwerniszulage" drinnen und stellen somit kein direktes Mehrleistungsentgelt dar. Es ist in der Praxis auch kaum möglich, diese Anteile "herauszufiltern".
Wäre es denkbar, dass man - ähnlich wie bei der Rückmeldung für sv-pflichtige Diäten, die höher ausfallen, weil man Überstunden leistet - als Interpretation davon ausgeht, dass hier keine "Mehrleistungsentgelte" vorliegen, die ausgeklammert werden müssen?
Antwort des AMS:
Die Antwort des AMS dazu, die wir kürzlich erhalten haben, lesen Sie in der Doppelausgabe Nr. 4-5/2026 der WIKU Personal aktuell oder schon jetzt in einem Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
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