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Abrechnung einer 63-jährigen DN, die parallel schon Alterspension bezieht
#1
Liebes Forum,

ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Wir rechnen erstmalig eine Dienstnehmerin ab (63 J.), die parallel bereits eine Alterspension bezieht.

Laut meiner Recherche müsste die Abrechnung wie folgt aussehen:

-Anwendung der Abschläge A09 (Entfall UV) und A10 (Entfall AV und IE)
-kein DB und DZ aufgrund des Alters
-keine Halbierung der Pensionsbeiträge möglich, da bereits Pension bezogen wird

Gibt es noch etwas zu beachten bzw eventuell weitere mögliche "Vergünstigungen"?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Ilke
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#2
Bis 31.12.2025 gab es hier noch den Abschlag A 22 (bis zum Doppelten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze: Bund übernahm die Dienstnehmeranteile zur PV bei den "laufenden Bezügen"). Diese Regelung ist ausgelaufen.

Für die Zeit ab 1.1.2027 soll es neue Erleichterungen im Bereich der SV geben (Entfall der Dienstnehmeranteile zur PV) sowie im Bereich der Einkommensteuer (Lohnsteuer): hier soll es einen zusätzlichen Jahresfreibetrag in Höhe von € 15.000,00 geben.

Dies muss allerdings erst ausgearbeitet werden und soll im Laufe des zweiten Quartals 2026 in die Begutachtung gehen.
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#3
Dankeschön für Ihre Rückmeldung!
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