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DG zahlt Jahresvignette
#1
Liebe Forums-Mitglieder,

Hat jemand eine praxisnahe Lösung für die Bezahlung der digitalen Vignette durch den Dienstgeber?
Bisher hat man ja einfach die Vignette dem DN übergeben, damit war diese als Sachzuwendung beitrags- und steuerfrei.
Wenn der Dienstnehmer nun aber die digitale Vignette in Anspruch genommen hat und der DG nun die Kosten übernehmen will, ergibt sich ein Problem....
Wird der Betrag der Jahresvignette einfach bar abgegolten, ist er nicht mehr beitrags- und steuerfrei. Korrekt?

Wie könnte man den Kauf der digitalen Vignette korrekt lösen?
Reicht es, wenn die Bezahlung über die Kreditkarte des DG läuft?

lG, Manuela
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#2
Sehr geehrte Frau Manuela,

zu dieser Frage gibt es bisher weder Judikatur noch eine erlassmäßige Aussage des BMF. In LStR Rz 80 ist lediglich festgehalten, dass eine Sachzuwendung vorliegt, wenn eine Ablöse in Bargeld nicht möglich ist. Diese Feststellung wurde aber zu einer Zeit getroffen, zu der es nur Klebevignetten gab.

Da beim Online-Kauf eine Rücktrittsmöglichkeit besteht, müsste der DG mit der Abgeltung an den DN jedenfalls zuwarten, bis diese Rücktrittsfrist verstrichen ist. Der Rücktritt wäre nämlich eine Ablöse in Bargeld.

Dennoch halte ich es aber für möglich, dass es bei Betriebsprüfungen/GPLA diesbezüglich zu Problemen kommt. Unternehmen, die Vignetten an eine größere Zahl an MitarbeiterInnen ausgeben, sollten vorerst deshalb wohl besser bei der Klebevignette bleiben.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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