16.01.2020, 19:21
Ausländische Dienstgeber/innen ohne Betriebsstätte in Österreich - welches Finanzamt ist jetzt wirklich zuständig?
Es hat zuletzt einige Verwirrung bei der Frage gegeben, welches Finanzamt in jenen Fällen für den Lohnsteuerabzug der unbeschränkt Steuerpflichtigen zuständig ist, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsstätte in Österreich hat.
Wie ist weiters die Vorgangsweise, wenn schon bisher freiwillig ein Lohnsteuerabzug durch einen befugten Vertreter erfolgt ist?
Aus diesem Grund habe ich eine Anfrage bei der Finanzverwaltung gestellt und nun auch eine Antwort dazu erhalten.
Erfahren Sie mehr dazu in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 1/2020 (geht Anfang der kommenden Woche zu).
Informationen zur WPA (WIKU-Personal aktuell) finden Sie hier:
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[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html]http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html
Es hat zuletzt einige Verwirrung bei der Frage gegeben, welches Finanzamt in jenen Fällen für den Lohnsteuerabzug der unbeschränkt Steuerpflichtigen zuständig ist, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsstätte in Österreich hat.
Wie ist weiters die Vorgangsweise, wenn schon bisher freiwillig ein Lohnsteuerabzug durch einen befugten Vertreter erfolgt ist?
Aus diesem Grund habe ich eine Anfrage bei der Finanzverwaltung gestellt und nun auch eine Antwort dazu erhalten.
Erfahren Sie mehr dazu in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 1/2020 (geht Anfang der kommenden Woche zu).
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