19.01.2020, 20:15
Gravierende Ehrenbeleidigung gegenüber dem Geschäftsführer im Zusammenhang mit einer Dienstgeberkündigung nach schwerer Arbeitnehmererkrankung
Ein Angestellter (Verkaufsleiter) wurde vom Dienstgeber gekündigt, nachdem bei ihm (dem Angestellten) eine schwere Erkrankung festgestellt worden war.
Der Geschäftsführer verhielt sich im Vorfeld auch zu anderen Arbeitnehmer/innen, bei denen "gröbere Erkrankungen" festgestellt worden waren, auf diese Art und Weise.
Als er (der gekündigte Angestellte) den Firmenlaptop sowie die Firmentankkarte in den Geschäftsräumlichkeiten den dort anwesenden Angestellten (die auch in verantwortlichen Positionen tätig waren) übergab, äußerte er:
„Ich wünsche ihm (dem Geschäftsführer) einen Schlaganfall, sodass er zehn Jahre im Wachkoma liegt, damit er sieht, wer ihn aller anspucken wird, und da muss man sich wahrscheinlich anstellen“.
Dem Geschäftsführer wurde diese Äußerung zugetragen. Dieser sprach dann am nächsten Arbeitstag (dem darauffolgenden Montag), nachdem er sich noch bei beiden Angestellten über die Details des Verfalles und den genauen Wortlaut versichern wollte, die fristlose Entlassung aus, was somit auch den Verlust der Abfertigung ALT bedeutet hätte (nach über 17jähriger Tätigkeit).
Der Fall wurde zuletzt beim OGH verhandelt:
Das Ergebnis und die wirklich interessanten Rechtsfragen dazu werden in WPA 2/2020 erörtert.
Informationen zur WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
Ein Angestellter (Verkaufsleiter) wurde vom Dienstgeber gekündigt, nachdem bei ihm (dem Angestellten) eine schwere Erkrankung festgestellt worden war.
Der Geschäftsführer verhielt sich im Vorfeld auch zu anderen Arbeitnehmer/innen, bei denen "gröbere Erkrankungen" festgestellt worden waren, auf diese Art und Weise.
Als er (der gekündigte Angestellte) den Firmenlaptop sowie die Firmentankkarte in den Geschäftsräumlichkeiten den dort anwesenden Angestellten (die auch in verantwortlichen Positionen tätig waren) übergab, äußerte er:
„Ich wünsche ihm (dem Geschäftsführer) einen Schlaganfall, sodass er zehn Jahre im Wachkoma liegt, damit er sieht, wer ihn aller anspucken wird, und da muss man sich wahrscheinlich anstellen“.
Dem Geschäftsführer wurde diese Äußerung zugetragen. Dieser sprach dann am nächsten Arbeitstag (dem darauffolgenden Montag), nachdem er sich noch bei beiden Angestellten über die Details des Verfalles und den genauen Wortlaut versichern wollte, die fristlose Entlassung aus, was somit auch den Verlust der Abfertigung ALT bedeutet hätte (nach über 17jähriger Tätigkeit).
Der Fall wurde zuletzt beim OGH verhandelt:
Das Ergebnis und die wirklich interessanten Rechtsfragen dazu werden in WPA 2/2020 erörtert.
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