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Ein österr. Kleinunternehmer musste für die Lieferung einer Ware aus DE eine UID-Nummer angeben (ansonsten wäre ihm die Ware nicht geliefert worden). Muss er die Nachversteuerung dieser Ware jetzt unterjährig (UVA in dem jeweiligen Monat) oder erst am Jahresende mit einer USt-Jahreserklärung nachverteuern?
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Im laufenden Monat oder ggfs. Quartal muss der IG-Erwerb versteuert werden und mangels VSt-Abzug auch abgeführt.
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Vor 6 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 5 Stunden von AnVR.)
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Muss bei diesem dann auch eine USt-Jahreserklärung abgegeben werden, oder reicht dieses eine mal mit der Nachversteuerung?
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Auch USt-Jahreserklärung.