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Ein Unternehmer hat sein Auto betrieblich genutzt und rechnet dafür Eigenverbrauch. Seine Frau arbeitet im Betrieb und fährt mit diesem PKW, jetzt wird dafür im Zuge einer Prüfung ein Sachbezug bei der Gattin angesetzt. Muss der Unternehmer zusätzlich auch noch den Eigenverbrauch rechnen - er ist der Meinung das es sich dann doppelt auswirkt. Was sind eure Meinungen? Vielen Dank!
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Hallo Margit,
wenn ich es richtig verstehe gehört dem Mann die Firma ( ein Einzelunternehmen?!) und er nutzt privat den PKW der aber der Firma gehört und es wird dafür ein Eigenverbrauch gebucht,bzw in der MwR angesetzt. Seine Frau ist "normal" angestellt als Dienstnehmerin und nutzt diesen PKW auch.
Dann ist es richtig dass hier ein Sachbezug zu versteuern ist, bei der Frau, und beim Mann, dem Firmeninhaber ein Eigenverbrauch. Sollte es sich um eine GmbH handeln, dann 2x Sachbezug, beim Mann und der Gattin, aber kein Eigenverbrauch!
Ich verstehe den Satz nicht: Ein Unternehmer hat sein Auto betrieblich genutzt? Wenn der Unternehmer SEIN privates Fahrzeug für die Firma nutzt, gibt es keinen Eigenverbrauch, dann ist das Auto ja nicht im Betriebsvermögen und es dürfen die Kosten für den PKW nicht in die Buchhaltung der Firma, vielmehr kann der Inhaber für die betrieblichen Fahrten mit seinem Privat PKW Kilometergeld verrechnen über die Buchhaltung der Firma. Dann gibt es auch keinen Sachbezug bei der angestellten Gattin!
LG Petra