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Sonntagszuschläge im Gastgewerbe
#1
Liebes Forum,
wir haben einen Klienten im Gastgewerbe. Dieser zahlt freiwillig einen Zuschlag für Arbeitsstunden an einem Sonntag. Bei Urlaub und Krankenstand an einem Sonntag wird ein Schnitt der letzten 3 Monate bezahlt.
Nun meint der Klient, dass er in einem Webinar gehört hat, dass, wenn ein Mitarbeiter an einem Sonntag ausfällt, an welchem er lt. Dienstplan eingeteilt gewesen wäre, hier den Sonntagszuschlag zu 100% bekommen müsste.
Ist das so korrekt?
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#2
Beim Lohnausfallsprinzip verhält es sich wie folgt:

1. Wenn sämtliche potentiell ausfallenden Entgelte für einen Tag (zB. Krankenstand) exakt ermittelbar (prognostizierbar) sind, dann ist diese Aussage korrekt, wenn der anzuwendende Kollektivvertrag betreffend die Ermittlung des Entgeltsausfallsprinzips nicht zwingend die Durchschnittsberechnung vorsieht. 

2. Sollte allerdings nur ein Teil des ausfallenden Entgelts prognostizierbar sein, während der andere Teil dies nicht ist (zB. oft bei Überstunden, die man selten gut prognostizieren kann), dann ist nach der OGH-Judikatur kein gesplittetes Entgeltsfortzahlungsprinzip anzuwenden, sondern für alles das Durchschnittsprinzip.

Das Entgeltsausfallsprinzip - so der OGH - kann wohl selten einen 100 %-Treffer landen, sondern eher nur eine Annäherung an die Realität bedeuten.

Für Ihren Fall bedeutet dies: wenn nur der (freiwillige) Sonntagszuschlag zur Fortzahlungsdisposition steht und sonst keinerlei Entgelte, dann gilt Punkt 1.

Für den Fall, dass aber auch andere Entgelte fortzahlungspflichtig sind, aber nicht prognostizierbar, dann gilt Punkt 2.
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