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11.02.2020, 10:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2020, 09:30 von Anna_1160.)
Hallo,
wir werden zu Geschäftsjahresende ein Symposium veranstalten, das genau am 31.12+1.1. stattfindet, mit relevanten Kosten.
Stellt es ein Problem dar, alle Kosten in das aktuelle Jahr zu buchen? Bitte um eure Meinung dazu, danke!
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Hallo Anna,
Wer ist "wir": Einzelunternehmer, Gesellschaft? Umsatzgrenzen?
Dementsprechend sollte sich beantworten lassen, ob du diese Kosten in 2020 buchen kannst (weil Istversteuerung (vereinnahmte Entgelte) und Zahlung wschnl 12/2020 passiert ) oder ob du die Kosten für 01/2021 abgrenzen musst (weil Sollversteuerung (vereinbarte Entgelte) trotz Zahlung in 2020)
LG Carina
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Wir sind eine GmbH, es geht hier um Sollversteuerung, also um die reine Kostenabgrenzung.
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Dann müssen alle Kosten in jenes Jahr abgegrenzt werden, wo sie entstehen.
Ich nehme an, Rechnungslegung erfolgt 2020 und Leistung wird 2021 erbracht?
Wenn WJ = KJ, dann müssen diese Rechnungen abgegrenzt werden.
lG, Manuela
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ich muss mich jetzt bei allen entschuldigen, die sich schon die Mühe gemacht haben, zu antworten! Ich habe mich verschrieben in meiner Erklärung, es handelt sich um 31.12. und 1.1., die Veranstaltung dauert 2 Tage.
Sorry!