06.03.2020, 17:33
Ausschüttungen an wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer/innen nun rückwirkend ab 1.1.2019 flächendeckend GSVG-pflichtig
Mittels Verordnung (2000/38, ausgegeben am 26. Februar 2020) wurde nun geregelt, dass der SVS die "Kapitalertragsteueranmeldungen" von der Finanzverwaltung übermittelt werden müssen, soweit sie sich auf GSVG-pflichtige geschäftsführende GmbH-Gesellschafter/innen beziehen.
Dies betrifft Ausschüttungen, welche im Kalenderjahr 2019 zu geflossen sind.
Die Berücksichtigung als GSVG-Beitragsgrundlage erfolgt für Beitragszeiträume ab dem 1. Jänner 2019.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...II_38.html
[url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_38/BGBLA_2020_II_38.html][/url]
P.S.: Ich bin gespannt, wie schnell diese Regelung beim VfGH landet im Hinblick auf die Tatsache, dass ja generell nur aktive Erwerbseinkünfte der Sozialversicherungspflicht unterliegen sollten.
Mittels Verordnung (2000/38, ausgegeben am 26. Februar 2020) wurde nun geregelt, dass der SVS die "Kapitalertragsteueranmeldungen" von der Finanzverwaltung übermittelt werden müssen, soweit sie sich auf GSVG-pflichtige geschäftsführende GmbH-Gesellschafter/innen beziehen.
Dies betrifft Ausschüttungen, welche im Kalenderjahr 2019 zu geflossen sind.
Die Berücksichtigung als GSVG-Beitragsgrundlage erfolgt für Beitragszeiträume ab dem 1. Jänner 2019.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...II_38.html
[url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_38/BGBLA_2020_II_38.html][/url]
P.S.: Ich bin gespannt, wie schnell diese Regelung beim VfGH landet im Hinblick auf die Tatsache, dass ja generell nur aktive Erwerbseinkünfte der Sozialversicherungspflicht unterliegen sollten.