10.03.2020, 10:31
Liebe Kollegen,
der Kollektivvertrag für Arbeiter im Schädlingsbekämpfungsgewerbe ermächtigt zu keiner Durchrechnung, das heißt, dass auch keine Einzelvereinbarung möglich ist?
Ziel sollte sein, dass jeder zweite Freitag frei ist und dies in der anderen Woche eingearbeitet wird.
Wenn der KV nun eine maximale Tagesarbeitszeit von neun Stunden vorsieht, wäre dann trotzdem zumindest eine Vereinbarung über eine 4-Tage-Woche möglich?
Oder ist dann auch hier die 10. Stunde eine Überstunde?
Je mehr ich mich in dieses Thema vertiefe, desto verwirrter werde ich im Moment.
Bin für jede Rückmeldung dankbar!
Liebe Grüße & noch einen schönen Tag
der Kollektivvertrag für Arbeiter im Schädlingsbekämpfungsgewerbe ermächtigt zu keiner Durchrechnung, das heißt, dass auch keine Einzelvereinbarung möglich ist?
Ziel sollte sein, dass jeder zweite Freitag frei ist und dies in der anderen Woche eingearbeitet wird.
Wenn der KV nun eine maximale Tagesarbeitszeit von neun Stunden vorsieht, wäre dann trotzdem zumindest eine Vereinbarung über eine 4-Tage-Woche möglich?
Oder ist dann auch hier die 10. Stunde eine Überstunde?
Je mehr ich mich in dieses Thema vertiefe, desto verwirrter werde ich im Moment.
Bin für jede Rückmeldung dankbar!
Liebe Grüße & noch einen schönen Tag