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Einzelunternehmer - Gewerbeanmeldung
#1
Liebe Böb-Mitglieder!

Ein bereits seit Jahren selbständiger Klient (Gewerbe Metalltechnik) meldet ein zusätzliches Gewerbe (Erdbewegungen) an.

Wie gehört dies beim Finanzamt gemeldet? -> Anträge/Erklärungswechsel oder reicht das zusätzliche E1a bei der E für diese Jahr?

Danke für eure Mithilfe!

Liebe Grüße,
Nicole
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#2
kein Erklärungswechsel notwendig, solang nicht 2 gleichwertige Umsätze erzielt werden, genügt es, bei E1a nur "Mischbetrieb" anklicken. Gutes Gelingen
m.kob
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