21.03.2020, 16:01
Ein kleines Update zum AMS-Rechner sowie zu den KUA-Anträgen
Den AMS-Kurzarbeitsrechner sollte man im Moment eher nicht verwenden, da die AMS-Homepage laufend abstürzt.
WICHTIGE INFO ZUR KUA-ANTRAGSSTELLUNG IN OÖ:
Wer die KUA-Anträge noch nicht eingereicht hat, sollte damit bis Dienstag damit warten ab Dienstag alle Unterlagen gemeinsam über die AMS-Homepage einreichen.
Hintergrund ist, dass das AMS mittlerweile eine Unzahl an unvollständigen bzw. tlw. mit alten Formulare tlw. mit neuen Formularen übermittelte KUA-Anträge bekommen hat – dies macht eine standardisierte Verarbeitung technisch unmöglich – demnach wird Montagabend noch einmal ein „Patchlauf“ gestartet und alle Firmen die bis dahin eingereicht haben bekommen eine Info, welche Unterlagen zur vollständigen Antragsstellung notwendig sind bzw. werden zur Nachbesserung aufgefordert -> wenn man erst am Dienstag vollständig einreicht kann man sich diese „Schleife“ sparen und eine standardisierte Verarbeitung der Unterlagen sollte gewährleistet sein.
Zeitgleich besteht bzgl. der Einreichung kein Zeitdruck – nachdem in der „Sozialpartner-Vereinbarung“ ein rückwirkender Förderbeginn (bis 1.3.) vereinbart werden kann.
Den AMS-Kurzarbeitsrechner sollte man im Moment eher nicht verwenden, da die AMS-Homepage laufend abstürzt.
WICHTIGE INFO ZUR KUA-ANTRAGSSTELLUNG IN OÖ:
Wer die KUA-Anträge noch nicht eingereicht hat, sollte damit bis Dienstag damit warten ab Dienstag alle Unterlagen gemeinsam über die AMS-Homepage einreichen.
Hintergrund ist, dass das AMS mittlerweile eine Unzahl an unvollständigen bzw. tlw. mit alten Formulare tlw. mit neuen Formularen übermittelte KUA-Anträge bekommen hat – dies macht eine standardisierte Verarbeitung technisch unmöglich – demnach wird Montagabend noch einmal ein „Patchlauf“ gestartet und alle Firmen die bis dahin eingereicht haben bekommen eine Info, welche Unterlagen zur vollständigen Antragsstellung notwendig sind bzw. werden zur Nachbesserung aufgefordert -> wenn man erst am Dienstag vollständig einreicht kann man sich diese „Schleife“ sparen und eine standardisierte Verarbeitung der Unterlagen sollte gewährleistet sein.
Zeitgleich besteht bzgl. der Einreichung kein Zeitdruck – nachdem in der „Sozialpartner-Vereinbarung“ ein rückwirkender Förderbeginn (bis 1.3.) vereinbart werden kann.