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Urlaub während Kurzarbeit
#1
Ich hätte eine Frage zur Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitsleistung während des Kurzarbeitszeitraumes, wenn in dieser Zeit Urlaub verbraucht wird.

z.B. Normalarbeitszeit vor der KUA 40h/Wo.
Reduktion um 90 %
Kurzarbeitszeitraum 10 Wochen

D.h. in Summe müssen in diesen 10 Wochen 40 Stunden geleistet werden (z.B. in Woche 9 und 10 jeweils 20 Stunden).

Wie ist das dann, wenn z.B. die Woche 6 Urlaub verbraucht wird (das wird ja auch mit 40 Stunden betrachtet).

Zählen diese 40 Stunden dann als Arbeitsleistung oder fällt diese Woche komplett aus der Kurzarbeitszeitraum heraus und somit hat man dann nur 9 Wochen Kurzarbeit?

Danke!!!
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#2
Urlaubsentgelt ist ausgehend vom vollen Entgelt zu ermitteln.

Stellt keine Ausfallsstunden dar.

Ist quasi als erbrachte Arbeitszeit mit der Arbeitszeit zu bewerten, die man vor der Kurzarbeit hatte.
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