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Kurzarbeit und Berufschule
#1
Wir sind gerade dabei, die Kurzarbeit für einen Lehrling zu beantragen.
Reduktion der Arbeit um 90% und für 3 Monate.

Der Lehrling hat aber jetzt für den 27. April die Einberufung zur Berufschule erhalten.
Es ist aber noch garnicht sicher, ob diese auch stattfindet!

Da die Zeit in der Berufschule nun aber erbrachte Arbeitsstunden sind, kommt man dann vermutlich aber über den Durchschnitt von 10% der Arbeitsleistung!?

Wie ist hier vorzugehen - oder soll man lieber den beantragten Zeitraum der KUA nur bis zum 26. April machen??

Danke!!
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#2
Da habe ich zu wenig Daten des Falles, um dazu etwas sagen zu können.

Die Zeit der Berufsschule ist jedenfalls als erbrachte Arbeitszeit anzusehen und natürlich voll zu entlohnen.
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