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28.03.2020, 11:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2020, 11:44 von Daniel.)
Guten Morgen liebe Kollegen,
wie geht Ihr jetzt im März vor?
rechnet Ihr den März noch komplett normal ab, ohne Kurzarbeit?
rechnet Ihr bis zum Start der Kurzarbeit die tatsächlichen Stunden und ab der Kurzarbeit eine Kurzarbeitunterstützung? (anhand der Berechnungsformeln)
irgendwann wird es wohl so oder so zu einer Aufrollung kommen im April
würd mich mal interessieren
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Hallo Daniel,
wir machen das auch so in der Kanzlei, dass wir den März normal abrechnen mit einem Begleitschreiben also Information über die Vorgangsweise und dass das zuviel bezahlte Entgelt im April durch Aufrollung wieder abgezogen wird.
LG Eva
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Vielen Dank für den wunderbaren fachlichen gegenseitigen Austausch hier.
Das ist ganz großartig.
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Wir sind so vorgegangen:
* Effektiv geleistete Stunden ermitteln (außerhalb KUA-Zeitraum)
* Urlaub, Krank, ZA im KUA-Zeitraum zu den geleisteten Stunden hinzurechnen
* Ausfallsstunden whd. KUA-Zeitraum ermitteln
-Brutto vor KUA / Stundenteiler (z.B. 167 oder. 173) x Summe effektiv geleistete Stunde + U, K, ZA im KUA-Zeitraum
Abrechnung auf "normaler" Lohnart (Gehalt, Lohn)
- Hochgerechnetes Brutto von Nettogarantie (80, 85 oder 90%) / Stundenteiler (z.B. 167 oder 173) x Ausfallsstunden
- Differenz auf SV-pflichtigen Entgelt VOR Kurzarbeit auffüllen
Eine Aufrollung wird nicht vermeidbar sein. Mal schauen...
Euch allen weiterhin viel Erfolg bei der Abrechnung und vor allem viel Gesundheit!
Hallo an Alle,
manche Klienten wollten eine normale Abrechnung und eine Aufrollung dann im April.
Beim Großteil habe ich eine eigene Lohnart angelegt die ich "Abzug für Aufrollung Kurzarbeit" genannt habe.
Mit dieser Lohnart habe ich dann, je nach Höhe des Bruttobezuges 10 % - 20 % vom Netto einbehalten.
Ist sicher nicht auf den Euro genau, aber so muss dem Dienstnehmer dann nicht im April noch etwas abgezogen werden, wenn er eh schon weniger bekommt wegen Kurzarbeit.
LG Alma