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Sonderbetreuungszeit - halbtägig, nicht jedoch stündlich möglich!
#1
Nun kam die Rückmeldung, dass die Sonderbetreuungszeit zwar halbtägig, nicht jedoch stündlich "abgerechnet" werden kann.

Das Ganze hat abrechnungstechnische Gründe und ist daher (muss man klar sagen), dem Gesetz nicht wirklich zu entnehmen.
Die FAQ der WK wurden bereits in diesem Punkt angepasst.
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