10.04.2020, 16:05
Für die Dauer der Berufsschulzeit (auch im Zuge des Home-Learnings) sind keine Ausfallstunden zu verzeichnen.
Das bedeutet, dass der Dienstgeber während dieser Zeit auch keine Kurzarbeitsbeihilfe erhält.
Die Entlohnung gebührt bei Lehrlingen ohnedies zu 100 %.
Das bedeutet, dass der Dienstgeber während dieser Zeit auch keine Kurzarbeitsbeihilfe erhält.
Die Entlohnung gebührt bei Lehrlingen ohnedies zu 100 %.