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Aktuelle Auskunft der Finanzverwaltung: Gutscheine als Covid-19-Prämien "passen"
#1
Das BMF hat soeben bestätigt, dass es auch möglich ist (trotz des einengenden Gesetzeswortlautes), Gutscheine für Zwecke der "Covid-19-Bonuszahlungen" (mit der betraglichen Grenze von € 3.000,00 pro Jahr und Person) einzusetzen.
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