04.05.2020, 16:36
Lt. den Richtlinien Härtefallfonds Phase 2 wird als Bemessungsgrundlage das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit des letzten rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides herangezogen. Eine Klientin hat heute den Einkommensteuerbescheid 2019 erhalten. In diesem ist ein im Vergleich zu 2018 viel höherer Gewinn ausgewiesen (Investitionen im Jahr 2018!). Der Bescheid 2019 wird erst mit Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig, also 1 Monat mit Antrag Härtefallfonds warten für Bemessungsgrundlage 2019? Hat hier jemand schon praktische Erfahrung? Hat jemand schon eine Berechnung für die Höhe der Abgeltung aus Phase 2 bekommen?