05.05.2020, 21:37
Lieber Herr Kurzböck
Frage 1)
erfreulicherweise haben wir mehr Stunden gearbeitet als bei KUA Antrag bekanntgegeben wurde.
Arbeitsausfall lt. Antrag 90 %, tatsächlich Arbeitsausfall wird sicher weniger sein wir rechnen mit 40 % Ausfall.
Wir wissen aber nicht wie sich alles entwickelt und sollen jetzt Meldung an Sozialpartner machen, dass sich Arbeitsausfall reduzieren wird und dass noch 5 Tage im Voraus?!!
Wie soll der ausschauen, wenn wir noch nicht genau wissen wie der Mai und Juni wird, reicht eine Eingabe an die Sozialpartner mit Info dass sich das angegebenen Arbeitsausmaß erhöhen wird aber ohne genauer% Sätze?
ich frage mich immer mehr was diese Bestimmungen bezwecken, den totalen Frust aller bringen sie sicher mit.
Frage 2)
KUA ab 1.4.-30.6.2020 einige Mitarbeiter in KUA arbeiteten im April 100 % - für die Beihilfebeantragung im April muss ich diese Mitarbeiter auch in die Eingabe ans AMS aufnehmen auch wenn diese MA keine Ausfallstunden haben - ist diese Vorgehensweise so richtig?
Danke und lg
Frage 1)
erfreulicherweise haben wir mehr Stunden gearbeitet als bei KUA Antrag bekanntgegeben wurde.
Arbeitsausfall lt. Antrag 90 %, tatsächlich Arbeitsausfall wird sicher weniger sein wir rechnen mit 40 % Ausfall.
Wir wissen aber nicht wie sich alles entwickelt und sollen jetzt Meldung an Sozialpartner machen, dass sich Arbeitsausfall reduzieren wird und dass noch 5 Tage im Voraus?!!
Wie soll der ausschauen, wenn wir noch nicht genau wissen wie der Mai und Juni wird, reicht eine Eingabe an die Sozialpartner mit Info dass sich das angegebenen Arbeitsausmaß erhöhen wird aber ohne genauer% Sätze?
ich frage mich immer mehr was diese Bestimmungen bezwecken, den totalen Frust aller bringen sie sicher mit.
Frage 2)
KUA ab 1.4.-30.6.2020 einige Mitarbeiter in KUA arbeiteten im April 100 % - für die Beihilfebeantragung im April muss ich diese Mitarbeiter auch in die Eingabe ans AMS aufnehmen auch wenn diese MA keine Ausfallstunden haben - ist diese Vorgehensweise so richtig?
Danke und lg