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Hatte soeben ein interessantes Telefongespräch mit einem Mitarbeiter der Gewerkschaft proge in Linz. Es ging um den Durchführungsbericht.
Wollte wissen, wie ich zu einer Unterschrift der Gewerkschaft auf dem Durchführungsbericht komme. Herr Kurzböck hat ja heute in seinem GIVE ME WIKU 5 angesprochen, das die Gewerkschaft unterschreiben muss (oder soll?). Der Mitarbeiter war ganz erstaunt, dass das AMS ein Formular für den Durchführungsbericht auf deren Website geschaltet hat. Er wusste noch nichts davon.
Antwort des Mitarbeiters, nachdem er in Wien rückgefragt hat:
Es muss der Betriebsrat o d e r die einzelnen Mitarbeiter, wenn es keinen Betriebsrat gibt, unterschreiben. Wir als Gewerkschaft können ja nicht in die einzelnen Betriebe fahren und das nachkontrollieren.
Man kommt sich nachwievor vor, wie in einem Hamsterrad.
Walpuga Wendl
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Die Arbeitnehmer/innen als mögliches Unterschriftsleister sind jedenfalls schon aus den AMS-Informationen rausgefallen.
Der Hinweis, den ich gegeben habe, kommt von WK und AMS. Dass hier die Gewerkschaft möglicherweise nicht auf dem letzten Stand ist, mag infolge des Tempos hier nicht verwundern.
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Haben am 30.4.20 die Kurzarbeit beendet und muss bis zum 29.5.20 den Durchführungsbericht schicken. Glaube jetzt nicht wirklich, dass ich die Unterschrift der Gewerkschaft bis Freitag bekommen werde.
Wie kann ich weiter vorgehen?
Walpurga Wendl
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Meinen Sie den Durchführungsbericht mit der letzten KUA-Abrechnung für April 2020, dann wäre das mMn der 28.5.2020 (nicht 29.5.2020).
Oder meinen Sie den Durchführungsbericht nach dem Ende der Behaltefrist, dann wäre das mMn der 28.6.2020 (bzw. 26.6.2020, da 28.6.2020 ein Sonntag).
Oder hat sich daran auch schon wieder etwas geändert und es ist nurmehr ein Durchführungsbericht zu übermitteln? Wenn ja, wann?
Mangels einer Alternative und wenn die Zeit drängt, würde ich aus WEBEKU einen Ausdruck des Beschäftigtenstandes (inkl. Auflistung der Mitarbeiter) beilegen.
Ich frage mich, wie die Gewerkschaft beurteilen soll, ob der Beschäftigtenstand im KUA-Zeitraum und während der Behaltefrist eingehalten wurde.
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Ich nehme an, dass es in Ihrem Fall die "Standard-Behaltezeit" von einem Monat im Anschluss an die Kurzarbeit.
Das bedeutet, dass Sie diesen Bericht bis zum 28. Juni 2020 abgeben müssen (Ende Kurzarbeit = Ende April 2020).
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Sorry, darf ich kurz fragen, ob es in dieser Sache - Unterschrift Durchführungsbericht, wenn kein Betriebsrat vorhanden, schon geklärt ist?
wer soll nun unterschreiben?
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Entweder die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer bzw. Lehrlinge oder die Gewerkschaft.
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Habe den Durchführungsbericht dann kurzerhand mit den Unterschriften der einzelnen Arbeitnehmer geschickt. Bisher keine Rückantwort gekommen, dass das nicht in Ordnung geht. Auch der erste Teil der Kurzarbeitsbeihilfe wurde bereits ausbezahlt.
Werde jetzt zum Ende der Behaltefrist wieder einen Durchführungsbericht mit den Unterschriften der AN schicken und hoffen, dass damit alles erledigt ist.
Walpurga Wendl
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Wobei Sie eigentlich nur einen Durchführungsbericht schicken müssen, nämlich jenen zum Ende der Behaltezeit.
Die Frage ist mit AMS und BMAFJ geklärt.