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Hallo, in den KV's der chem. und elektro. Industrie wurde eine Einmalzahlung rückwirkend für alle ab 01.05. beschlossen. Diese ist zumindest mit 150,- von der Höhe her genannt. Auf der Homepage der ProGE wird davon ausgegangen, dass dies eine sv- und steuerfreie Corona Prämie wäre. Sehen das auch alle so? Ich kann mir das nicht vorstellen, dass dies tatsächlich begünstigt und in jedem Fall so ist. Würde das auch zusammenpassen, wenn ein Betrieb der Elektroindustrie Kurzarbeit hat und zudem eine solche Prämie (frei) ausbezahlt? Es stellt sich auch die Frage für die überlassenen Mitarbeiter, ob diese die Prämie dann auch bekommen müssen, wenn sie im Beschäftigerbetrieb abgerechnet werden.... Vielen Dank.
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Dass es sich um eine Covid-19-Prämie handelt, kann man durchaus dem gemeinsamen Abschlussprotokoll so entnehmen.
Überlassenen Arbeiter/innen muss diese Prämie auch gewährt werden (soweit sie laut KV zusteht), überlassenen Angestellten nur dann, wenn der Günstigkeitsvergleich nach § 10 AÜG dafür spricht (zB wenn der überlassene Angestellte exakt nach Kollektivvertrag entlohnt wird, wobei wohl der Chemie-KV der höhere Wert sein wird).
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Ich habe Kunden, die das völlig anders sehen und der Meinung sind, dass sie ihre "Arbeit" wie immer erledigt hätten und keine Helden in der Krise wäre... daher stünde ihren Mitarbeitern dies nicht zu. Angeblich ist diese Aussage auch mit der WKO abgestimmt. Da es sich um eine sv-freie Lohnart handelt, wird es aber wohl eh kein weiteres Thema sein - oder würde sie das anders sehen? Dankeschön.
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Die Ansicht, dass es bei PLB-Prüfungen vermutlich "um nichts geht" wegen der SV/BV-Freiheit teile ich voll und ganz.
Nachdem es sich um eine sv-freie Lohnart handelt, besteht auch vorläufig keine Lohndumpinggefahr. Möchte allerdings der Arbeitgeber in einer anderen Angelegenheit "tätige Reue" zeigen (zB. wegen unterkollektivvertraglicher Entlohnung), dann muss er, damit die auch "greift", auch diese Prämie letzten Endes bezahlen, sonst nützt ihm die Nachzahlung des "anderen" (sv-pflichtigen) Entgelts nicht wirklich etwas (außer das Prüforgan erkennt den Sachverhalt nicht).
Ansonsten teile ich die wiedergegebene Ansicht nicht, dass die Prämie freiwillig ist und nur für "Helden des Alltags". Der Finanzverwaltung wurde diesbezüglich nämlich auch die Zusage abgerungen, dass eine Prämie, die aus diesem Anlass grundsätzlich (d. h. ohne Differenzierung nach Arbeitnehmer/innen) gewährt wird, lohnsteuerfrei ist. Die ÖGK schließt sich dem aus Sicht der SV-Freiheit an.
Garantieren kann ich, dass die Wirtschaftskammer eine derartige Aussage nicht offiziell getätigt hat. Da wäre nämlich dann "Feuer am Dach".
Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer diese Prämie erfolgreich einklagen kann und vermutlich auch wird und dass - wenn es blöd hergeht - daraus dann auch eine Presseaussendung wird. Aber das ist nur ein Hinweis meinerseits und keine Wertung.