Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KUA Nettolohn 80/85/90%
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Nachdem für die Phase 3 wieder von 80/85/90% des Nettolohnes die Rede ist, bin ich etwas verunsichert.

Ich arbeite mit BMD 5.5. und habe die Aufrollungen der KUA gem. der Schritt-für-Schritt-Anleitung durchgeführt. Es ergeben sich jedoch keine 80/85/90% des Nettolohnes.

z.B. Mitarbeiter brutto vor KUA EUR 2.050,00 (inkl. Gefahrenzulage) sollte 85% erhalten
bei der Abrechnung ergeben sich 82,77% bezogen auf das urspr. netto vor Steuersenkung
bezogen auf das netto nach Steuersenkung sind es sogar nur 81,25%

Gleiche Abrechnung eines Mitarbeiters mit brutto EUR 5.003,94 (inkl. Gefahrenzulage) ergibt 80,86% bzw. 80,09% - was ja wieder passen würde.

Habe ich einen Fehler in der Abrechnung oder ist das auch bei anderen BMD-Anwendern so?

Eine Freundin von mir arbeitet mit einem anderen Lohnprogramm und gibt den Nettobetrag der 80/85/90% ein. Dann wird auf das Brutto für die KUA hochgerechnet.

Danke!
Zitieren
#2
Also bei mir hat es mit BMD funktioniert. Möglicherweise liegt es an der Lohnsteuersenkung rückwirkend mit 1.1.2020. Ich habe das Webupdate vor der Aufrollung der KUA eingespielt und die Abrechnung vom Juli wurde bereits mit geringerer Lohnsteuer gerechnet. Im Juli habe ich dann die KUA aufgerollt und dabei wurde auch die Lohnsteuer korrigiert. Deshalb vielleicht die Differenzen.

Entschuldige meine Antwort, habe erst jetzt richtig gelesen.

Hast du auch den exakten Teiler im Personalstamm hinterlegt, mit Kommastellen?
Zitieren
#3
Danke für die Rückmeldung Eva Marie!

Bei Dir kommen also bei allen Mitarbeitern mit KUA-Abrechnung 80/85/90% des urspr. Nettobezuges heraus?

Ich habe:
Teiler mit Kommastellen im Pers.stamm hinterlegt (auch in den Vormonaten)
Webupdate eingespielt
Lohnsteueraufrollung durchgeführt 
soweit müsste also alles passen

Es passt ja auch beim Mitarbeiter mit den ca. EUR 5.000,00 brutto.
Die gleiche Abrechnung habe ich beim Mitarbeiter mit den brutto EUR 2.050,00 gemacht und da ergibt sich weniger als die zugesicherten 85%. Wobei mMn durch die Lohnsteueraufrollung ja ohnehin schon mehr heraus kommen sollte.

Erklärung von BMD: das kann damit zusammen hängen, dass die Nettolohngarantie durch die Mindestbruttoentgelts-Tabelle de facto in eine gleichwertige(?) Bruttogarantie umgewandelt wurde. (BMD-Leitfaden zur KUA-Abrechnung Pkt. 1.11 CoV-Mindest-Bruttoentgelt).

Was mich irritiert ist die mMn doch relativ hohe Abweichung von 2,23%Punkten bezogen auf den urspr. in der Sozialpartnervereinbarung zugesicherten Nettolohn. 
Wenn das allerdings so sein kann, frage ich mich, warum den Mitarbeitern in der 3. Phase wieder 80/85/90% vom Nettolohn zugesichert werden.
Oder sehe ich das zu eng?
Zitieren
#4
Ja, das kann sein.

Darüber habe ich auch in den letzten Wochen öfter berichtet und es gibt dazu sogar eine Arbeitnehmer-Info-Vorlage, in der diese mögliche Abweichung erklärt ist.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste