08.10.2020, 15:28
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
bitte um Ihre geschätze Meinung zu einer Anfrage eines Klienten (Gastgewerbe / 2 Saisonen-Betrieb):
mit den Mitarbeitern wird eine Befristung von Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 gemacht. Die kurze Befristung schließt lt. OGH-Urteil ja eine
Kündigungsmöglichkeit aus.
Könnte durch eine Zusatzsklausel im Arbeitsvertrag bei einem unvorhersehbaren Ereignis (Lockdown) eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden?
Danke im Voraus für Ihre Einschätzung!
MFG
a.s
bitte um Ihre geschätze Meinung zu einer Anfrage eines Klienten (Gastgewerbe / 2 Saisonen-Betrieb):
mit den Mitarbeitern wird eine Befristung von Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 gemacht. Die kurze Befristung schließt lt. OGH-Urteil ja eine
Kündigungsmöglichkeit aus.
Könnte durch eine Zusatzsklausel im Arbeitsvertrag bei einem unvorhersehbaren Ereignis (Lockdown) eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden?
Danke im Voraus für Ihre Einschätzung!
MFG
a.s